Für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln gibt es Auflagen von der Europäischen Union: Mindestens 95 % der eingesetzten Rohwaren müssen aus Bio-Anbau stammen, die Anwendung gentechnisch veränderter Substanzen und mineralischer Stickstoffdünger ist ebenso verboten wie die chemisch-synthetischer Pestizide. Es gibt allerdings keine gesetzlichen Pestizid-Grenzwerte speziell für Bio-Produkte, die über die Grenzwerte der „klassischen“ Lebensmittelgesetze hinausgehen würden. Und aufgrund der Koexistenz von konventionellem und biologischem Landbau sind Verunreinigungen manchmal unvermeidbar.
Bei unseren Produkten waren wir schon immer ein kleines bisschen strenger: Was bei uns in die Tüte oder Dose kommt, ist 100 % Bio. Und was die Pestizid-Rückstandskontrollen angeht, halten wir uns an die Orientierungswerte des Bundesverbands Naturkost Naturwaren e.V., kurz BNN. Natürlich gibt es Pestizide, die in der EU grundsätzlich nicht für die Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Bei für die Herstellung von (Bio-)Lebensmitteln zugelassenen Stoffen liegen die Orientierungswerte des BNN aber noch weit unter den gesetzlichen Vorgaben.